Er oder sie setzt die Wünsche und Vorstellungen der Bauherren planerisch in allen Details um. Er entwirft und gestaltet mit Ihnen zusammen Ihr ganz persönliches Haus unter Berücksichtigung der örtlichen Bauvorschriften.
Die Planungsleistungen bis zur Baugenehmigung sind bei allen KAMPA Häusern in den Baukosten bereits enthalten.
Es können allerdings noch Kosten für eine Einmessung des Gebäudes durch einen amtlich bestellten Vermessungsingenieur, eventuelle Kosten für eine Prüftstatik oder ein Feuerschutzgutachten hinzukommen. In manchen Fällen ist auch ein Bodengutachten vom Baugrundstück erforderlich.
Die Vorlauftemperatur des Heizmediums wird in Abhängigkeit der Außentemperatur geregelt. Der Zusammenhang zwischen momentan herrschender Außentemperatur und der zu wählenden Vorlauftemperatur bildet die am Regelgerät eingestellte Heizkennlinie. Sie ordnet jeder Außentemperatur eine Vorlauftemperatur für eine angemessene Wärmelieferung zu.
Entscheidend für den Energieverbrauch eines Hauses. Je besser die Außenwand gedämmt ist, desto besser ist am Jahresende die Energiebilanz. Bei der Außenwandkonstruktion stehen verschiedene Fassaden zur Auswahl: Verblender, Wärmedämmverbundsysteme, Holzschalungen oder verputzte Flächen in vielen Farben und Farbkombinationen. Alle unsere Wände bestehen aus einem Holzständerwerk, sind beidseitig beplankt und voll mit Dämmung ausgefacht. Zusätzlich erhalten die Außenwände raumseitig eine Installation ebene aus ökologischer Holzfaserplatte mit einer Gipsbauplatte beplankt.
Über der Geländeoberfläche liegende, an der Außenwand eines Bauwerks auskragende "Freisitze", die baurechtlich als Vorbauten eingestuft werden. Balkone sind beliebt, weil sie auch im Obergeschoss einen Aufenthalt an der frischen Luft ermöglichen.
Eine detaillierte und umfassende Beschreibung aller Liefermengen und Leistungen der KAMPA Häuser. Sie enthält in klarer und verständlicher Form Angaben zur Größe, Konstruktion, zu Materialien und zur Haustechnik Ihres Hauses. Die Baubeschreibung ist in kurzer Form Teil des Bauantrags.
Anbei die aktuelle Version unserer Bau- und Lieferbeschreibung.
Um eine Baugenehmigung für einen Neu-, An- oder Umbau zu erlangen, muss ein Bauantrag beim zuständigen Bauamt gestellt werden. Der Bauantrag wird in zwei- oder dreifacher Ausfertigung mit den Unterschriften des Bauherren und des KAMPA Architekten bei der Baubehörde eingereicht. Der Bauantrag enthält einen formalen Antrag auf eine Baugenehmigung und die vom Architekten vorbereiteten Bauvorlagen wie Zeichnungen, Lageplan, Baubeschreibung und bautechnische Berechnungen. Die Bundesländer stellen in ihren Bauordnungen teilweise unterschiedliche Anforderungen an den Bauantrag. Für manche Bauvorhaben im vereinfachten Genehmigungsverfahren bzw. im Genehmigungsfreistellungsverfahren reicht zur Genehmigung eine Bauanzeige statt des aufwendigeren Bauantrags.
Ist im Baugenehmigungsverfahren für die Überwachung und Einhaltung der Bauordnung und anderer Vorschriften zuständig. Bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde, die sich in der Regel aus den Landkreisen und den kreisfreien Städten zusammensetzt, muss auch der Bauantrag eingereicht werden.
Ohne die Genehmigung der zuständigen Baubehörde darf kein Bauherr bauen. Die Behörde prüft, ob das Bauvorhaben die Vorgaben des Bebauungsplans einhält oder ob es der Nachbarbebauung angepasst ist. Um eine Baugenehmigung zu erhalten, muss beim Bauamt der Stadt oder Gemeinde meist in zwei- oder dreifacher Ausfertigung ein Bauantrag eingereicht werden. Zum Antrag gehören mehrere Anlagen: Antrag auf Genehmigung, Baubeschreibung, Lageplan, Bauzeichnung, statische Berechnungen, Wärmedämmnachweis mit Energiepass Zeichnung der Be- und Entwässerungsanlage, Zeichnung der Einfriedung des Vorgartens sowie Anordnung des Kfz-Einstellplatzes. Die Bauvorlagen müssen sowohl vom Bauherrn als auch von einem vorlageberechtigten Architekten oder Bauingenieur unterschrieben werden.
Die Bauleitung bzw. der Bauleiter hat die ordnungsgemäße Bauausführung auf der Baustelle zu überwachen, vor allem hinsichtlich einer Ausführung entsprechend der Baugenehmigung und eventuell erwirkter Auflagen. Zu seinen Schwerpunkten zählen die Überwachung der unternehmerischen Bauleistungen hinsichtlich der allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik und deren fachgerechten Ausführung, die Überwachung der Sicherheit sowie die Kontrolle der auf der Baustelle verwendeten Baustoffe und Bauteile. Der Bauleiter ist ein Fachmann mit entsprechenden nachweisbaren Materialwissen und Verarbeitungskenntnissen. In der Regel ist der Bauleiter ein Architekt, Bauingenieur, Bautechniker oder Polier.