
Erweitern Sie Ihr Wissen
Das KAMPA Glossar
Wir haben Ihnen ein umfangreiches Kompendium mit Fachbegriffen zusammengestellt. Dann können Sie jederzeit schmökern und so Ihr Fachwissen erweitern. Falls Sie noch Fachbegriffe vermissen, dann schreiben Sie uns gern an info@kampa.de. Nun wünschen wir Ihnen viel Spaß beim Lesen.
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Balkon
Über der Geländeoberfläche liegende, an der Außenwand eines Bauwerks auskragende "Freisitze", die baurechtlich als Vorbauten eingestuft werden. Balkone sind beliebt, weil sie auch im Obergeschoss einen Aufenthalt an der frischen Luft ermöglichen.

Bau- und Leistungsbeschreibung
Eine detaillierte und umfassende Beschreibung aller Liefermengen und Leistungen der KAMPA Häuser. Sie enthält in klarer und verständlicher Form Angaben zur Größe, Konstruktion, zu Materialien und zur Haustechnik Ihres Hauses. Die Baubeschreibung ist in kurzer Form Teil des Bauantrags.
Anbei die aktuelle Version unserer Bau- und Lieferbeschreibung.
PDF Download...Bauantrag
Um eine Baugenehmigung für einen Neu-, An- oder Umbau zu erlangen, muss ein Bauantrag beim zuständigen Bauamt gestellt werden. Der Bauantrag wird in zwei- oder dreifacher Ausfertigung mit den Unterschriften des Bauherren und des KAMPA Architekten bei der Baubehörde eingereicht. Der Bauantrag enthält einen formalen Antrag auf eine Baugenehmigung und die vom Architekten vorbereiteten Bauvorlagen wie Zeichnungen, Lageplan, Baubeschreibung und bautechnische Berechnungen. Die Bundesländer stellen in ihren Bauordnungen teilweise unterschiedliche Anforderungen an den Bauantrag. Für manche Bauvorhaben im vereinfachten Genehmigungsverfahren bzw. im Genehmigungsfreistellungsverfahren reicht zur Genehmigung eine Bauanzeige statt des aufwendigeren Bauantrags.
Bauaufsichtsbehörde
Ist im Baugenehmigungsverfahren für die Überwachung und Einhaltung der Bauordnung und anderer Vorschriften zuständig. Bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde, die sich in der Regel aus den Landkreisen und den kreisfreien Städten zusammensetzt, muss auch der Bauantrag eingereicht werden.
Baugenehmigungsverfahren
Ohne die Genehmigung der zuständigen Baubehörde darf kein Bauherr bauen. Die Behörde prüft, ob das Bauvorhaben die Vorgaben des Bebauungsplans einhält oder ob es der Nachbarbebauung angepasst ist. Um eine Baugenehmigung zu erhalten, muss beim Bauamt der Stadt oder Gemeinde meist in zwei- oder dreifacher Ausfertigung ein Bauantrag eingereicht werden. Zum Antrag gehören mehrere Anlagen: Antrag auf Genehmigung, Baubeschreibung, Lageplan, Bauzeichnung, statische Berechnungen, Wärmedämmnachweis mit Energiepass Zeichnung der Be- und Entwässerungsanlage, Zeichnung der Einfriedung des Vorgartens sowie Anordnung des Kfz-Einstellplatzes. Die Bauvorlagen müssen sowohl vom Bauherrn als auch von einem vorlageberechtigten Architekten oder Bauingenieur unterschrieben werden.
Bauleitung
Die Bauleitung bzw. der Bauleiter hat die ordnungsgemäße Bauausführung auf der Baustelle zu überwachen, vor allem hinsichtlich einer Ausführung entsprechend der Baugenehmigung und eventuell erwirkter Auflagen. Zu seinen Schwerpunkten zählen die Überwachung der unternehmerischen Bauleistungen hinsichtlich der allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik und deren fachgerechten Ausführung, die Überwachung der Sicherheit sowie die Kontrolle der auf der Baustelle verwendeten Baustoffe und Bauteile. Der Bauleiter ist ein Fachmann mit entsprechenden nachweisbaren Materialwissen und Verarbeitungskenntnissen. In der Regel ist der Bauleiter ein Architekt, Bauingenieur, Bautechniker oder Polier.
Baunebenkosten
Beinhalten alle Kosten, die über die normalen Bau- und Grundstückskosten hinausgehen. Dazu zählen zum Beispiel Honorare, Gebühren, Anfahrtskosten, Bauversicherungs- sowie Finanzierungskosten. Sie machen in Deutschland durchschnittlich etwa 14 bis 20 Prozent der Bausumme aus.
Bebauungsplan
Der Bebauungsplan wird im Auftrag der Gemeinde für ein fest umrissenes Gebiet erstellt. Darin festgelegt sind Lage der Grundstücke, Straßen und Wege sowie die Anforderungen, die ein Bauherr erfüllen muss, damit ein geplanter Bau genehmigt wird. Dazu zählen die Anzahl der Stockwerke, die Art der baulichen Nutzung, Dachneigungen, Fensterformate und die verwendeten Baustoffe. Abweichungen vom Bebauungsplan müssen mit der Gemeinde abgestimmt und von der Bauaufsichtsbehörde genehmigt werden.
Bemusterung
Nennt man die Auswahl der Einrichtungsgegenstände für ein Haus. In den KAMPA Bemusterungszentren können Sie aus einem riesigen Angebot an Türen, Fliesen, Armaturen, Sanitärobjekten und vielem mehr auswählen. Hier legen Sie unter Beratung unserer Fachleute die exakte Ausstattung Ihres neuen Hauses fest.
Bewehrung
Ein Begriff aus dem Betonbau. Um die Zugfestigkeit des Betons zu erhöhen, werden so genannte Bewehrungen, Stahleinlagen in Form von Stangen oder Matten, eingesetzt.
Bivalenter Warmwasserspeicher
Ein bivalenter Warmwasserspeicher ist mit zwei Wärmetauschern ausgestattet. Der untere Wärmetauscher ist mit der Solaranlage verbunden und der obere mit dem konventionellen Heizsystem. Falls die Sonnenenergie nicht ausreicht, um das Wasser im Warmwasserspeicher entsprechend zu temperieren, wird die Trinkwassererwärmung über den Heizkessel sichergestellt.
Biberschwanz
Ein Biberschwanz ist ein flacher Dachziegel in Biberschwanzform mit einer "Nase" zum Einhängen auf die Dachlatte. Einlagig eingehängt nennt man die Dachdeckung "Doppeldeckung", doppellagig eingehängt heißt sie "Kronendeckung"
Blower-Door-Test
Möglichkeit zur Prüfung der Luftdichtigkeit von Gebäuden. Mit Hilfe eines Ventilators wird ein Über- oder Unterdruck im Haus erzeugt. Dabei kann festgestellt werden, ob in der Gebäudehülle Undichtigkeiten vorhanden sind. Das Ergebnis wird mit einem so genannten 50-Wert (Luftwechsel bei einem Über- oder Unterdruck von 50 Pascal) angegeben.
Behördenleistungen
Alle Kosten, die in Verbindung mit Dienstleistungen von Behörden stehen.
Dies können beispielsweise Baugenehmigungs-, Teilungsgenehmigungsgebühren, Kosten für einen amtlichen Lageplan, Eintragungen von Sicherheiten im Grundbuch, katasteramtliche Vermessungen, amtliche Bauabnahmen oder die Abnahme durch den Bezirksschornsteinfegermeister sein.



