Erweitern Sie Ihr Wissen
Das KAMPA Glossar
Wir haben Ihnen ein umfangreiches Kompendium mit Fachbegriffen zusammengestellt. Dann können Sie jederzeit schmökern und so Ihr Fachwissen erweitern. Falls Sie noch Fachbegriffe vermissen, dann schreiben Sie uns gern an info@kampa.de. Nun wünschen wir Ihnen viel Spaß beim Lesen.
Suche
EEG
Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) regelt die Abnahme und die Vergütung von ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenem Strom durch Versorgungsunternehmen, die Netze für die allgemeine Stromversorgung betreiben (Netzbetreiber). Netzbetreiber sind nach dem EEG verpflichtet, Strom aus erneuerbaren Energien abzunehmen und nach §§ 6 –12 zu vergüten. Ziel des Gesetzes ist es, den Anteil an erneuerbaren Energien bis 2010 auf mindestens 12,5 Prozent, bis 2020 auf mindestens 20 Prozent zu erhöhen. Unter erneuerbaren Energien werden genannt: Wasserkraft, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse

Eigenleistung
Nennt man alle Bau- und Baunebenleistungen, die der Bauherr selbst erbringt. Damit können bis zu 30 Prozent der Baukosten eingespart werden. Eigenleistung wird bei der Kreditvergabe bis zu einem gewissen Prozentsatz wie Eigenkapital (die sogenannte Muskelhypothek) behandelt. Bei KAMPA wird der Grad der Eigenleistung vom Selbstbauhaus bis zur Bezugsfertigkeit angeboten.
Einblaspauschale
Bei der Lieferung von Holzpellets erheben viele Pelletshändler eine so genannte Einblaspauschale. Dies ist ein Aufschlag, der einmal pro Abladestelle erhoben wird und die Kosten für die Dienstleistung am Lagertank decken soll. Diese Dienstleistung beinhaltet unter anderem die Begutachtung und Prüfung des Lagertanks vor dem Befüllen, den Schlauchaufbau bzw. -abbau, die Anbringung der Staubabsaugung, die Überwachung des Befüllvorganges, das Erstellen des Lieferprotokolls und der Lieferpapiere.
Einfamilienhaus
Stellt - rechtlich gesehen - ein genehmigtes Bauwerk in einem Wohngebiet dar, das nur eine Wohnung enthält. Es gilt auch dann als Einfamilienhaus, wenn es zu gewerblichen oder öffentlichen Zwecken mit benutzt wird und gleichzeitig die Eigenschaft als Einfamilienhaus nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
Einliegerwohnung
Nennt man eine zusätzliche, meistens kleinere, separate Wohnung in einem Einfamilienhaus. Sie besitzt einen eigenen Zugang und eine eigene Grundversorgung wie Stromzähler oder Telefonanschluss.
Energieausweis
Der Energieausweis muss für alle neuen Gebäude (ab 30m³ umbauten Raumes) ab Juli 2008 erstellt werden. Er soll eine objektive Beurteilung der energetischen Qualität des Gebäudes ermöglichen. Bauherren, Käufer, Verkäufer sowie Behörden haben Einsichtsrecht. Es gibt keinen Unterschied zwischen Energieausweis und Energiepass. Beide Begriffe können gleichbedeutend benutzt werden. Die EU-Gebäuderichtlinie verwendet in erster Linie den Ausdruck Energieausweis. Der Energieausweis auf Bedarfsbasis berechnet den Energiebedarf eines Gebäudes aufgrund seiner Größe, der verwendeten Baumaterialien und der Anlagetechnik unter Normbedingungen. Diese Werte sind unabhängig von der Anzahl der Bewohner und deren Gewohnheiten. Im Energiebedarfsausweis, der zu den Bauantragsunterlagen gehört, werden die Ergebnisse der Berechnung zusammengestellt. Er belegt, wie gut das gesamte Haus gedämmt ist, wie hoch der zu erwartende Energiebedarf ist und wie effizient die Heizungsanlage im Haus arbeitet.
PDF Download...Energiebedarf und Energieverbrauch
Der Energiebedarf ist ein rechnerisch standardisierter Gebäudekennwert, der unter normierten Randbedingungen (zum Beispiel Nutzerverhalten und Wetterbedingungen) ermittelt wird. Im Gegensatz dazu stellt der Energieverbrauch die gemessene Energiemenge für die Beheizung eines Gebäudes dar, die neben der energetischen Qualität des Gebäudes auch die unterschiedlichen Nutzungsgewohnheiten der Bewohner (Anwesenheit, Raumtemperaturen, Lüftungsverhalten etc.) und die aufgetretenen unterschiedlichen Witterungsverhältnisse während der Messperiode abbildet.
Energiesparverordnung (EnEV 2007)
Die im Oktober 2007 novellierte Energieeinsparverordnung stellt Mindestanforderungen an den baulichen Wärmeschutz und die Effizienz von technischen Anlagen (zum Beispiel Heizungsanlagen) von neu zu errichtenden sowie von zu sanierenden oder zu ändernden Gebäuden. Als ordnungsrechtliches Instrument soll die Verordnung den Energiebedarf für die Beheizung von Gebäuden und die Warmwasserbereitung nachhaltig begrenzen. Durch die Zusammenlegung der Wärmeschutzverordnung 1995 und der Heizungsanlagenverordnung beruht das Einsparkonzept der EnEV auf zwei Säulen: dem baulichen Wärmeschutz wie Dämmung, Wärmebrücken, Luftdichtheit sowie den anlagentechnischen Komponenten für Heizung, Warmwasserbereitung, Kühlung, Raumkonditionierung, Lüftung und Beleuchtung. In der EnEV gilt das Substitutionsprinzip: Bauherren können in gewissen Grenzen selbst entscheiden, ob sie die vorgeschriebenen Grenzwerte zum Beispiel über eine gute Dämmung oder eine besonders effiziente Heiztechnik erreichen. Außerdem enthält die EnEV Anforderungen hinsichtlich der Energieausweise für Gebäude.
Energieträger
Energieträger sind Substanzen, die bei ihrer Umwandlung Energie abgeben (z.B. Gas, Strom, Öl, Pellets, usw.). Aus Energieträgern kann direkt oder durch eine oder mehrere Umwandlungen die erforderliche Nutzenergie gewonnen werden.
Erneuerbare Energien oder regenerative Energien
Energiequellen, die sich laufend erneuern und damit sehr lange zur Verfügung stehen. Das technisch nutzbare Angebot aller erneuerbaren Energien ist um ein Vielfaches höher als der menschliche Energieverbrauch. Alle erneuerbaren Energieträger sind kohlendioxidneutral, d. h., sie emittieren entweder keinen Kohlendioxid oder nicht mehr, als sie während ihrer Entstehung aufgenommen haben. Zu den wichtigsten erneuerbaren Energien zählen Bioenergie, Sonnenenergie, Erdwärme, Wasserkraft und Windenergie.
Erwerbskosten eines Grundstücks
Die zu erwartenden Nebenkosten bei dem Erwerb eines Baugrundstücks entsprechen in der Regel etwa 5% des Grundstückskaufpreises. Dieser Wert setzt sich wie folgt zusammen:
Grunderwerbssteuer: | 3,5% |
Notargebühren: | ca. 1,0% |
Gebühren des Grundbuchamtes: |
|
Summe: | ca. 5,0% |
Sofern Sie Ihr Grundstück über einen Grundstücksmakler erwerben, können zusätzliche Kosten durch die anfallende Makler-Courtage entstehen. Dieser Betrag, sofern er vom Erwerber zu tragen ist, muß zusätzlich in der Kostenkalkulation berücksichtigt werden. Die üblichen Courtagesätze sind regional sehr unterschiedlich und können zwischen 3,48 % und 6,96 % des Grundstückskaufpreises incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer liegen.
Erwerbsnebenkosten
Die zu erwartenden Nebenkosten bei dem Erwerb eines Baugrundstücks entsprechen in der Regel etwa 5% des Grundstückskaufpreises. Dieser Wert setzt sich wie folgt zusammen:
Grunderwerbssteuer: | 3,5% |
Notargebühren: | ca. 1,0% |
Gebühren des Grundbuchamtes: |
|
Summe: | ca. 5,0 |
Sofern Sie Ihr Grundstück über einen Grundstücksmakler erwerben, können zusätzliche Kosten durch die anfallende Makler-Courtage entstehen. Dieser Betrag, sofern er vom Erwerber zu tragen ist, muß zusätzlich in der Kostenkalkulation berücksichtigt werden. Die üblichen Courtagesätze sind regional sehr unterschiedlich und können zwischen 3,48 % und 6,96 % des Grundstückskaufpreises incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer liegen.
Erschließungskosten
Erschließungskosten umfassen die Aufwendungen für das Anlegen eines Weges/einer Straße, eines Telefon- und Kabelanschlusses bis zur Grundstücksgrenze, Gas-, Wasser und Elektroleitungen bis zur Grundstücksgrenze sowie die Teilungsvermessung. In vielen Fällen ist die vollständige Erschließung bereits im Grundstückskaufpreis enthalten. Ob außerhalb des Grundstückskaufpreises noch Erschließungskosten anfallen, erfahren Sie in der Regel beim zuständigen Tiefbauamt.
Einbaumöbel
Unter dieser Rubrik werden alle Kosten für fest installierte Innenausbauten berechnet. Dazu zählen Einbauküchen, begehbare Kleiderschränke, usw.
Eigenmittel
Kapital, das selbst in das Bauvorhaben eingebracht und daher nicht von einer Bank finanziert werden muss. Dazu zählen auch ein bereits vorhandenes und bezahltes Baugrundstück, Schenkungen aus der Familie, Verkaufserlöse bereits vorhandener Immobilien, Erbschaften, Bausparguthaben und sogar die ersparten Lohnkosten, wenn Arbeiten in Eigenleistung durchgeführt werden.
Effektiv-Zins
Mit Hilfe des Effektivzinssatzes können nur Darlehensangebote mit gleicher Zinsfestschreibungsdauer verglichen werden. Wenn Faktoren wie insbesondere Tilgungsfreijahre, Tilgungsersatz, Art der Tilgungsverrechnung, Bearbeitungsgebühren und Darlehensgebühren in die Effektivzinssatzermittlung rechnerisch korrekt einbezogenen wurden, dann können sie bei verglichenen Darlehen durchaus unterschiedlich sein, denn die wichtigste Aufgabe der Effektivzinssatzberechnung besteht gerade darin, unterschiedlich gestaltete Kredite vergleichbar zu machen.





